Information für Austeller
Seeham, 2023-01-28
Liebe KunsthandwerkerInnen!
Wir laden Euch heuer zu folgenden Kunsthandwerksmärkten wieder sehr herzlich ein.
30. KunsthandwerksMarkt Seeham 9. – 10. September 2023
14. KunsthandwerksMarkt St. Gilgen 23. – 24. September 2023
Mit unseren KHW-Märkten bieten wir Euch eine qualitätsvolle Präsentationsplattform. Wir setzen konsequent auf eine hohe Qualität der ausgestellten Produkte und verfolgen diese Linie auch in der Auswahl der Aussteller. Ein hohes Niveau eines Marktes kommt letztenendes Allen zu Gute. Der Markt ist und bleibt die lebendige Begegnungsstätte zwischen Aussteller und Besucher.
Besondere Anliegen sind uns auch –
- Werktätige Kunsthandwerker sind sehr willkommen und werden von uns gefördert. (Preisnachläße bei der Standgebühr etc. )
- ansprechende Standgestaltung – der erste Eindruck zählt!
30 Jahr Feier KHW-Markt Seeham – mit attraktivem Rahmenprogramm mit Live Musik, entsprechendes kulinarisches Angebot etc. Und mit gemeinsamer Feier am Samstag-Abend.
Tolles Rahmenprogramm gilt natürlich auch für den Markt St. Gilgen.
Wie immer gibt es entsprechendes Werbematerial (Flyer, Plakate, auch als pdf für mailverteilung) kostenlos . Bitte nur anfordern was realistisch von Euch verteilt werden kann. Bei Bedarf können wir Marktzelte gegen Kostenersatz zur Verfügung stellen (bitte nachfragen!)
Allgemeine Informationen auf www.dreiseengalerie.at/Kunsthandwerksmarkt
Marktbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Künstler und Kunsthandwerker, die ihre Arbeiten selbst entwerfen, herstellen und persönlich anbieten. Hobby u. Bastelarbeiten sowie Handelsware jeglicher Art sind am Markt nicht zugelassen. Weiters eine gültige Gewerbeberechtigung oder Finanzsteuernummer.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Grundsätzlich stehen 4 lfm Standfläche pro Aussteller für den Außenbereich zur Verfügung (nach hinten 3 lfm). Jeder weitere lfm-Standfläche muß bei der Anmeldung unbedingt angegeben werden!
Jeder Aussteller ist für die Stabilität und Wetterfestigkeit seines Standes selbst verantwortlich und haftet auch dafür. Jeder Aussteller/In ist verpflichtet zur Anwesenheit während der Öffnungszeiten.
(Frühzeitiges abbauen des Standes wird nicht geduldet, solange nicht von Veranstalterseite darüber informiert wird!)
Jeder Teilnehmer ist auch verpflichtet alle gewerberechtlichen Genehmigungen (Gewerbeschein etc.) bei sich zu haben, genauso eine entsprechende Preisauszeichnung und die Anbringung von Name und Adresse am Stand. Verlängerungskabel, Tische etc., wenn möglich, auch selbst mitnehmen!
Wichtig: Den Werbekostenbeitrag nicht vor Erhalt der Rechnung einzahlen. (Seeham und St. Gilgen sind verschiedene Bankkonten!)
Anmeldung
Aufgrund einer Foto-Jury wird entschieden, wer am Markt teilnehmen kann.
Anmeldeprozedere: Anmeldung per mail (auch Post möglich) Wir benötigen digitale Fotos guter Qualität!! (Produktfotos, 1 Standfoto, Fotos aus der Werkstatt).
Nur die Angabe einer Homepage reicht nicht! Anmerkung: Fotos am besten via WeTransfer oder per Mail schicken.
Die Qualität Eurer Fotos ist sehr entscheidend für die Beurteilung. Bitte auch neue Fotos schicken. Wichtig: bei Übermittlung der Fotos – Bezeichnung mit Eurem Namen (z.B. name-vase-rund.jpg) angeben. Weiters: genaue Produktinformation, biografische Daten, auf welchen KHW-Märkten schon ausgestellt, Mitglied bei KHW-Verein, gewerblich tätig, freischaffender Künstler oder als Nebenberuf. Unter der Rubrik „Wünsche“ Eure Wünsche eintragen!! (ab 2 Wochen vor dem jeweiligen Markt können Platzwünsche nicht mehr berücksichtigt werden!!).
Wir wünschen Euch noch alles Gute für 2023 und freuen uns sehr auf Euer Kommen!
Auf ein baldiges Wiedersehen! 5164 Seeham, Matzing 14 office@dreiseengalerie.at
Otmar Wimmer u. Team www.dreiseengalerie.at ++43/(0)664/41-42-734
Wichtig!
Anmeldebestätigung wird nach erfolgter Anmeldung sobald als möglich per email zugeschickt!
Nur nach Einbezahlung des Werbekostenbeitrags, erst nach Erhalt der Rechnung, ist die Anmeldung gültig!
Ab 3 Wochen vor dem jeweiligen Markt ist bei einer begründeten Absage der Teilnahme eine Rückerstattung des Werbekostenbeitrags von € 100,- vorgesehen. Ab 10 Tage vor dem jeweiligen Markt ist eine Rückerstattung des Werbekostenbeitrags nicht mehr möglich, sowie bei Nichterscheinen zum Markt ohne Begründung.
Folder und Plakate werden per Post zugeschickt!