Marktbedingungen zur Teilnahme an unseren Märkten

  • Teilnahmeberechtigt sind nur Künstler und Kunsthandwerker, die ihre Arbeiten selbst entwerfen, herstellen und persönlich anbieten. Hobby u. Bastelarbeiten sowie Handelsware jeglicher Art sind am Markt nicht zugelassen.
  • Eine gültige Gewerbeberechtigung oder Anerkennung als freischaffender Künstler (Angabe einer Finanzsteuernummer ist erwünscht). Die Angabe einer UID-Nummer bei ausländischen EU-Ausstellern (wenn vorhanden) wäre von Vorteil.
  • Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  • Jeder Aussteller ist für die Stabilität und Wetterfestigkeit seines Standes im Aussenbereich selbst verantwortlich und haftet auch dafür.
  • Weiters ist jeder zur Anwesenheit während der Öffnungszeiten des Marktes verpflichtet.
  • Jeder Teilnehmer ist auch verpflichtet alle gewerberechtlichen Genehmigungen (Gewerbeschein etc.) am Markt bei sich zu haben, genauso eine entsprechende Preisauszeichnung und die Anbringung von Name und Adresse am Stand.
  • Grundsätzlich stehen 4 lfm Standfläche pro Aussteller für den Aussenbereich zur Verfügung (nach hinten 3 lfm). Jeder weitere lfm-Standfläche muss bei der Anmeldung unbedingt angegeben werden!